Das deutsche Recht beinhaltet zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Hinzu kommen zunehmend Vorgaben und Richtlinien der EU, die ebenfalls Geltung beanspruchen. Die Anzahl der in Deutschland zu beachtenden, aus den Gesetzen, Verordnungen und EU-Richtlinien resultierenden Einzelvorschriften wird derzeit auf ca. 150.000 geschätzt, die noch dazu zum Teil von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden.
Um dennoch einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten zu können, bin ich nicht auf allen Rechtsgebieten, sondern vornehmlich im Zivilrecht, zudem mit besonderer Spezialisierung (Fachanwaltstiteln) im
tätig. Die Verleihung des Fachanwaltstitels durch die zuständige Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Anwalt nachgewiesenermaßen über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, die auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).
Darüber hinaus biete ich Ihnen kompetente Unterstützung und Interessenvertretung insbesondere im
sowie
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