Als Fachanwältin für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung (auch) in der Mandantsbearbeitung für Versicherungsunternehmen vertrete ich
in allen Streitigkeiten rund um den Bestand und die Abwicklung des Vertrages, Leistungspflichten des Versicherers, Beitragspflichten des Versicherungsnehmers und Aufklärungs- und Haftungspflichten des Maklers insbesondere im Bereich der
Grundsätzlich unterfallen dem Versicherungsrecht sämtliche privatrechtlich ausgestalteten Versicherungsverträge. Davon zu unterscheiden sind die gesetzlichen Versicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese sind juristisch dem Sozialrecht zuzuordnen.
Wohl fast jeder Bundesbürger unterhält eine oder mehrere private Versicherungen.
Kommt es zum Streit um Leistungspflichten, sind fast immer Umstände aus dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt streitig, zB.
Gerade aus Sicht des Versicherungsnehmers scheint es daher nicht selten streitentscheidend "nur" um die Wahrhaftigkeit der Angaben zum jeweiligen Sachverhalt, um medizinische oder sonstige berufliche Fachfragen oder um Verschuldensfragen zu gehen, die es zu beweisen oder zu entkräften gilt.
Der Erfolg des Rechtsstreits hängt aber oft nicht nur - bisweilen nicht einmal wesentlich - von solchen vordergründig streitigen Sachverhaltsfragen ab, sondern mehr noch von der sicheren Kenntnis und Anwendung der versicherungsrechtlichen Spezialvorschriften durch den beauftragten Anwalt.
Streitrelevante Spezialvorschriften zum Versicherungsrecht finden sich vor allem in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Trotz der Häufigkeit und hohen Bedeutung von Versicherungen in unserem Leben spielen diese Spezialvorschriften in der juristischen Ausbildung bislang kaum ein Rolle. Sie gehören damit auch nicht zum "allgemeinen Handwerkszeug" eines jeden Juristen und werden im Prozessfall nicht selten vernachlässigt - unter Umständen mit fatalen Folgen für den Ausgang des Rechtsstreits.
Bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten gilt daher in besonderem Maße:
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